Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst eine Vielzahl von strafrechtlichen Delikten im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Ob es sich um den Besitz, Handel, Anbau oder Einfuhr von Betäubungsmitteln handelt – wir sind Ihre verlässlichen Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu schützen und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Der Handel und Umgang mit Drogen ist vielfältig und die Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln nehmen stetig zu. Insbesondere der Handel und Erwerb von Drogen über das Internet, wie beispielsweise im Darknet, erfordert innovative Verteidigungsansätze. Auch bei der Verwertung von EncroChat-Daten bieten Fragen der Integrität und Authentizität der vorhandenen
Daten immer noch Verteidigungsmöglichkeiten.
Unser Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht verfügt über umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, von einer Durchsuchung betroffen sind oder sogar vorläufig festgenommen wurden, zögern Sie nicht und beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht. Wir stehen Ihnen zur Seit und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Wirtschaftsstrafrecht:
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten befasst, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten begangen werden. Es umfasst eine Vielzahl von Delikten, die sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen betreffen können.
Im Fokus des Wirtschaftsstrafrechts stehen vor allem Straftaten wie Betrug, Untreue, Korruption, Geldwäsche, Insolvenzdelikte und Wettbewerbsverstöße. Diese Delikte können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und das Vertrauen in den Markt und die Wirtschaft nachhaltig beeinträchtigen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren stehen Sie hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, weshalb die Unterstützung eines versierten Strafverteidigers unentbehrlich ist. Bei uns erhalten Sie zuverlässige und qualifizierte Begleitung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingeht und Sie umfassend informiert.
Bei uns sind Sie in kompetenten Händen. Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung, erstellen strafrechtliche Gutachten für Sie oder beraten Sie zu strafrechtlichen Compliance-Themen.
Wir bereiten das hochkomplexe Strafverfahren verständlich für Sie auf und setzen uns für die Wahrnehmung Ihrer verfassungsmäßigen und prozessualen Rechte ein.
Jugendstrafrecht:
Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der sich mit strafrechtlichen Vergehen von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Es unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom allgemeinen Strafrecht und berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsstufen junger Menschen. Kein anderer Teilbereich des Strafrechts bietet derart viele Möglichkeiten den Ausgang eines Strafverfahrens zu beeinflussen wie das Jugendstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht steht nämlich nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund. Es geht darum, den jungen Menschen zu unterstützen, ihr Fehlverhalten zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und sich positiv zu entwickeln.
Unser Ziel als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht im Jugendstrafrecht besteht darin, unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens zu begleiten und zu vertreten. Wir stellen sicher, dass die Rechte der Jugendlichen gewahrt werden und dass sie eine faire Behandlung erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Behörden, bei der Vorbereitung auf Verhandlungen und bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht. Zudem bietet das Jugendstrafrecht weitergehende Möglichkeiten, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Beispielsweise kann das Verfahren nach § 45 JGG eingestellt werden, wenn bereits erzieherische Maßnahmen vorgenommen wurden und daher eine Beteiligung des Gerichts nicht mehr erforderlich ist. Das Jugendstrafrecht enthält zahlreiche Sondervorschriften, die nur ein auf diesem Rechtsgebiet tätiger und erfahrener Rechtsanwalt kennt.
Vertrauen Sie daher unserer Expertise im Jugendstrafrecht, wenn Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt gerät oder Sie als Jugendlicher selbst betroffen sind. Wird gegen Sie oder Ihr Kind ein Ermittlungsverfahren geführt und Sie haben Kenntnis davon erlangt, dann melden Sie sich bei uns.
Sexualstrafrecht:
Wir vertreten Sie professionell und engagiert in Fällen wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, exhibitionistischen Handlungen, Besitz kinderpornographischer Schriften oder Menschenhandel.
Unabhängig von der Schwere des Vorwurfs ist es unsere Aufgabe Sie parteiisch und engagiert zu verteidigen.
Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu „Aussage-gegen-Aussage“ Konstellationen. Im Gegensatz zu dem, was viele Beschuldigte und Zeugen glauben, führt eine Situation, in der Aussage gegen Aussage steht, nicht zwangsläufig dazu, dass das Strafverfahren aufgrund mangelnder Beweise
eingestellt wird oder es zu einem Freispruch in einer Hauptverhandlung kommt. Denn in solchen Fällen ist die Aussage der Zeugin oder des Zeugen selbst der Beweis, auf den eine Verurteilung gestützt werden
kann.
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften jedoch berücksichtigen, dass der Unschuldige kaum über Möglichkeiten zur Verteidigung durch eigene Äußerungen verfügt. Im Vergleich zu dem, was das vermeintliche Opfer, beispielsweise einer behaupteten Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung, erlitten haben soll, wird das, was der Beschuldigte zu sagen hat, fast immer als unbedeutend angesehen. Wenn die behauptete Straftat nicht stattgefunden hat, wird ein Strafverteidiger seinem Mandanten daher oft raten, zu schweigen. Ein Schweigen darf nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden. Die Situation, in der Aussage gegen Aussage steht oder Aussage gegen Schweigen steht, zwingt das Gericht daher dazu, den Nachteil der begrenzten Verteidigungsmöglichkeiten in einer Hauptverhandlung durch eine umfassende Gesamtbewertung auszugleichen. Diese Bewertung muss zeigen, dass alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen
können, erkannt und in die Überlegungen einbezogen wurden. Andernfalls muss das Urteil in der Revision aufgehoben werden.
Die Aufgabe eines qualifizierten Strafverteidigers besteht darin, sämtliche Umstände des individuellen Falls zu ermitteln, die zugunsten seines Mandanten sprechen. Hierbei ist es wesentlich, die Akten und alle verfügbaren Informationen akribisch zu durchsuchen. Besonders wichtig ist die Überprüfung, ob es sich um eine erlebnisbasierte Aussage handelt, die sich in der Regel durch eine Vielzahl von detaillierten Angaben auszeichnet. Einer detaillierte Aussage wird gemeinhin eine hohe Glaubwürdigkeit zugeschrieben, da viele Zeugen nicht in der Lage sind, eine Falschaussage mit vielen Details zu erfinden. Wenn eine Aussage also nur wenige Details
enthält, sollte der Strafverteidiger dies frühzeitig darlegen, um eine öffentliche Hauptverhandlung für den Beschuldigten zu vermeiden. Die Überprüfung solcher Realkennzeichen sowie die Untersuchung von Inkonsistenzen innerhalb einer Aussage, Anzeichen von Lügen und sprachliche Warnsignale erfordern Erfahrung und ein entsprechendes Verständnis.
Ohne die professionelle Verteidigung eines guten Strafverteidigers besteht die Gefahr, dass der Unschuldige aufgrund des Glaubenssatzes der Volkspsychologie „Tränen lügen nicht“ verurteilt wird. Gerichte und Staatsanwaltschaften ignorieren oft aussagepsychologische Grundsätze und treffen Entscheidungen basierend auf ihrem Bauchgefühl. Ein guter Strafverteidiger muss dem energisch entgegentreten. Es ist seine Aufgabe, Gehör zu finden und dem Angeklagten Gerechtigkeit zu verschaffen.